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Prozessorientierte ERP Auswahl

Digitalisierung von Prozessen und herstellerneutrale Software Beratung für Industrie- und Handelsunternehmen

von: Novicon GmbH

Als Folge einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. In diesem Artikel geben wir eine Übersicht darüber, was genau das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet und wieso Munixo-Nutzer sich keine Sorgen machen müssen.

Im September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass es eine generelle Pflicht für die Arbeitszeiterfassung gibt. Dabei beruft sich das Bundesarbeitsgericht auf ein bereits im Jahr 2019 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nach dem Urteil des EuGH ist in Deutschland ist erst einmal nichts passiert – jetzt gab es die Entscheidung von BAG.

Aktuell geltenden Regeln

In Deutschland sind Unternehmen bisher nicht gesetzlich verpflichtet, die exakten Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu dokumentieren. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen. Nach dem Mindestlohngesetz sind unter anderem geringfügig Beschäftigte verpflichtet, ihre Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Im Baugewerbe und in der Gastronomie werden Arbeitszeiten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfasst. Auch Arbeitnehmer, die Sonn-/Feiertags arbeiten oder Überstunden leisten, sind zur Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet.

Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Folgen des Beschlusses vom Bundesarbeitsgerichts sind weitreichend. Aktuell erfassen zwar bereits viele Unternehmen die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer, allerdings arbeiten auch viele Angestellte in einem Vertrauensarbeitszeitmodell. Das könnte sich durch den aktuellen Beschluss vom BAG bald ändern. Laut Urteil des EuGH soll das Zeiterfassungssystem nachvollziehbar und fälschungssicher sein. Wie Arbeitszeiten im Detail erfasst werden sollen, steht noch offen.

Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht nach der Entscheidung des BAG nicht die Frage, ob, sondern wie die Arbeitszeiterfassung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die rechtlichen Anforderungen sowie die Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind also zum aktuellen Zeitpunkt noch völlig unklar. Klar ist allerdings, dass es in Zukunft eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten geben muss.

Sicherheit mit Personalzeiterfassung in Munixo

Unsere Kunden müssen sich über die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keine Sorgen machen. Die Munixo Personalzeitverwaltung ermöglicht eine ganz simple Personalzeiterfassung durch die Integration des Mitarbeiterstammes und der Abwesenheiten.

Mit nur einem Mausklick können sich Munixo-Nutzer von überall ein- oder ausstempeln, auch ganz bequem aus dem Home-Office oder von unterwegs. Bereits vorhandene physische Terminals zur Zeiterfassung können in wenigen Schritten an unsere Softwareplattform angebunden und ergänzend genutzt werden. Aus den erfassten Journaleinträgen werden automatisch Ist-Arbeitszeiten berechnet, welche in laufende Abrechnungen mit einfließen. Insgesamt erhalten Sie einen übersichtlichen und umfangreichen Arbeitszeitnachweis je Mitarbeiter unter der Berücksichtigung der aktuell und auch zukünftig geltenden gesetzlichen Vorgaben. So sparen Sie sich nicht nur Zeit bei der Abrechnung, sondern sind gleichzeitig auf der sicheren Seite.

Ihre Vorteile durch die Munixo Personalzeitverwaltung zusammengefasst:

  • Gesetzeskonforme Personalzeiterfassung
  • Einfache Integration von Mitarbeiterstamm und Abwesenheiten
  • Zeiterfassung dank mobile Client von überall aus
  • Anbindung von bereits genutzten physischen Terminals
  • Automatische Berechnung der Ist-Arbeitszeiten aus Journaleinträgen
  • Salden-Übersicht je Stundenart (Gleitzeit, Überstunden etc.)